Der Bundesrat
Der Bundesrat
Im Bundesrat werden die
Länder durch die Mitglieder ihrer Regierungen (Ministerpräsidenten,
Minister, Senatoren) vertreten. Jedes Land kann so viele Vertreter in den
Bundesrat entsenden, wie es Stimmen hat. Die Zahl der Stimmen richtet sich nach
der Bevölkerung der einzelnen Länder: Jedes Land hat minde-stens 3
Stimmen (Hamburg, Bremen, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen
Einwohner haben 4 Stimmen (Hessen, Rheinland-Pfalz). Lander mit mehr als sechs
Millionen Einwohner haben 5 Stimmen (Bayem, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg).
Die Stimmen eines Landes
können nur einheitlich abgegeben werden und erfolgen nach den Weisungen
ihrer Regierungen. Organe des Bundesrates sind der Präsident und das
Präsidium, das Bundesratsplenum und die Bundesratsausschüsse. In den
Ausschüssen sind Beauftragte der Länderregierungen vertreten, die
nicht notwendig Kabinettsmitglieder sein können. Die Bundesländer
wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.
Bei der Gesetzgebung hat der Bundesrat nach dem Grundgesetz folgende Rechte:
1) Er kann beim Bundestag
Gesetzvorlagen einbringen; 2) Er kann gegen Gesetzbeschlüsse des
Bundestages Einspruch erheben. Wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, geht das
Gesetz nochmals an den Bundestag zurück. 3) Seiner Zustimmung bedurfen
verfassungsändernde und federative Gesetze. 4) Erkann den
Vermittlungsausschuß anrufen. 5) Er wirkt bei der Notstandsgesetzgebung
mit.
Vokabeln
1. Stimme f -, -n - голос
stimmen vi (für, Akk / gegen, Akk) - голосовать за/против кого-л.
abstimmen vi (über, Akk) - проводить голосование
Syn. die Stimme abgeben - отдать голос
2. einheitlich adj - единый, единообразный
3. Beauftragte m sub - уполномоченный
beauftragen mit (Dat) - поручать кому-л. что-л.
Aufltag m - поручение
4. mitwirken vi (bei, Dat) - участвовать, принимать участие в чем-л. Mitwirkung f ~ участие
5. Einspruch m - возражение, протест (gegen einen Gesetzbeschluß)
Einspruch erheben - принести протест
6. Weisung f-,-n - указание (der Regierung)
7. selbst pron - сам
selbst...prtc - даже/ der Bundestag selbst - сам бундестаг
selbst der Bundestag - даже бундестаг
8. jeweils adv - каждый раз, в каждом отдельном случае
jeweilig adj - соответствующий
9. Verwaltung f - управление, администрация
Verwaltungsorgan n - орган управления
Verwaltungsaufbau m - административная структура
Verwaltungsrecht n - административное право
10. Genehmigung f - одобрение, согласие
Texterläuterungen
1. Notstand m - чрезвычайное положение
2. Schwergewicht n - основное значение, основное внимание
Übungen zum Text
ÜBUNG 1. Beantworten Sie
die folgenden Fragen!
1. Durch wen werden die
Länder im Bundesrat vertreten?
2. Wonach richtet sich die Zahl
der Mitglieder, die ein Land in das Bundesrat entsendet?
3. Wie werden die Stimmen eines
Landes abgegeben?
4. Wer wirkt in den
Ausschüssen des Bundesrates mit?
5. Welche Rechte hat der
Bundesrat bei der Gesetzgebung?
ÜBUNG 2. Übersetzen
Sie den Text 1 schrtftlich!
ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden
Sie Sätze.
in den Bundesrat entsenden; die
Stimme abgeben; nach der Weisung der Landesregierung erfolgen; Einspruch gegen
den Beschluß einlegen; der Zustimmung bedürfen; bei der
Gesetzgebung mitwirken; Gesetze durchführen; die ordentliche Tagung
festsetzen; eine außerordentliche Tagung einberufen; die Tagung schließen;
Neuwahlen ausschreiben.
ÜBUNG 4. Übersehen Sie
die folgenden Sätze. Рrüfеп Sie Ihre Kenntnisse!
Направить в бундесрат; отдать свой голос; происходить по указанию
правительства; внести законопроект; принести протест, заявить возражение
против решения; требовать одобрения; участвовать в законодательной
деятельности; проводить в жизнь законы; назначить очередную сессию; созвать
внеочередную сессию, чрезвычайную сессию; закрыть сессию; назначить новые
выборы
ÜBUNG 5. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Verwenden
Sie die Wortgruppen der Übung 3.
1. Im Bericht wird betont, daß... - В докладе подчеркивается,
что...
2. Damit wird gesichert, daß... - Этим обеспечивается, что...
3. Es ist ausgeschlossen,
daß... - Исключено, чтобы...
UBUNG 6. Übersetzen Sie die
folgenden Substantive!
die Einflußnahme;
Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit; Zuständigkeitsbereich;
Haushaltsberatungen;
Meinungsverschiedenheiten; Zeugnisverweigerungsrecht; Geschäftsordnung;
Verhältniswahlrecht
ÜBUNG 7. Stellen Sie fest,
wodunhsich die folgenden Substantive unferscheiden!
die Zusammensetzung des
Bundestages - der Zusammentritt des Bundestages; der Bundespräsident - der
Bundestagspräsident; die Amtseinführung - die Amtsübernahme; der
Gesetzentwurf - die Gesetzvorlage; die Grundentschei-dung - die
Gesamtentscheidung
GRAMMATIK.
ÜBERSETZUNGSREGELN
Причастия (Partizipien)
Причастие I от всех глаголов (lesen-d) имеет активное значение и выражает
одновременность с действием сказуемого.
die abstimmenden Abgeordneten - голосующие депутаты
steigende Bedeutung - возрастающее значение
Причастие II от переходных глаголов имеет пассивное значение и обычно
выражает предшествование действию сказуемого. Оно переводится причастием
страдательного залога с суффиксами - нный, -тый:
der gefaßte Beschluß - принятое решение
Причастие II от непереходных глаголов имеет активное значение и также
выражет действие, предшествующее действию сказуемого:
die zusammengetretenen Abgeordneten - собравшиеся депутаты
ÜBUNG. Übersetzen Sie die folgenden
Partizipialgruppen.
1. eine hinreichende
parlamentarische Mehrheit; die anschließende Wiederwahl; der die
Bundesrepublik völkerrechtlich vertretende Bundespräsident; das
wichtige Aufgaben wahrnehmende Parlament; das die Ratifizierung der
Staatsverträge vorsehende Gesetz ; das sich aus Fraktionen mehrerer
Parteien zusammensetzende Parlament; das wichtige Verpflichtungen
übernehmende Land
2. die vom Bundeskanzler
ernannten Minister; das vom Bundestag verabschiedete Gesetz; die mit dem Vertrag
übernommenen Verpflichtungen; der eingebrachte Gesetzentwurft; der
nachträglich vom Bundestag bestätigte Regierungschef; die
geäußerte Meinung; das entzogene Vertrauen; die erbetene .
Genehmigung; die dem Ministerium übertragenen Befugnisse; der besonders
geregelte Fall
3. die zusammentretenden /
zusammengetretenen Mitglieder der Bundes-tagsfraktion; das aus den allgemeinen
Wahlen hervorgehende / hervorgegangene Parlament;
4. die die Aufgaben der
Staatsorgane festlegende Regierung - die in den Rechtsvorschriften festgelegten
Aufgaben der Staatsorgane; der über den Bundeshaushalt beschließende
Bundestag - der vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt; der das Gesetz
verkündende Präsident - das durch den Präsidenten
verkündete Gesetz
Список литературы
Для подготовки данной работы были использованы материалы с сайта http://www.zakroma.ru/