• Universalbanken
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• Spezialbanken
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Kreditinstitute, die in einem Hause das
Einlagen- und Kreditgeschäft und das gesamte Wertpapiergeschäft
tätigen.
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Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben und
Geschäfte.
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Nach
der Rechtstoirn unterscheidet man:
1Privatbankierfirmen.
2Kapitalgesellschaften.
3Kreditgenossenschaften.
4Öffentlich-rechtliche
Kreditinstitute
Zu der Gruppe der
Privatbankierfirmen rechnet man alle Kreditinstitute in der Rechtsform des
Einzelunternehmers, der offenen Handelsgesellschaft und der
Kommanditgeselschaft.Zu den Kapitalgesellschaften gehören die in der
Rechtsform der Aktiengesellschaft betriebenen Aktienbanken
(z.B.Großbanken, Realkreditinatitute, Regionalbanken) und die
Kreditinstitute, die die Rechtsform einer GmbH gewählt haben.
Die Kreditgenossenschaften
haben die Rechtsform einer Genossenschaft (eG).
Die Rechtsstellung der bisher
genannten Kreditinstitute wird durch die Vorschriften des Privatrechts
(Bürgerliches Recht/Handelsrecht) bestimmt.
Öffentlich-rechtliche
Kreditinstitute unterliegen dem öffentlichen Recht.Der Grund ist, dass sie
von Trägern öffentlicher Gewalt (Staat, Länder, Gemeinden)
verwaltet werden oder ihnen die Eigenschaft einer juristischen Person
öffentlichen Rechts verliehen worden ist.
Die Deutsche Bundesbank
unterscheidet in ihrer Statistik folgende Bankengruppen:
• Kreditbanken 23,27%:
a.Großnbanken-
(Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) 8,77%,
b.Regionalbanken- (sind nur
in einem Gebiet bestimmten Gebiet vertretten) und sonstige Kreditbanken (z.B.
Haus-und Branchebanken) 11,22%,
c.Privatbankiers 1,47%,
d.Zweiganstalten
ausländischer Banken 1,81%,
• Realkreditinstitute 14,11%,
a.Private Hypothekenbanken
9,06%,
b.Öffentlich-rechtliche
Grundkreditanstalten 5,05%.
(Zahlen:
Geschäftsvolumen in % aller Bankengruppen, Stand 1987)
Die Ausrichtung der
Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten kann nach unterschiedlichen
Prinzipien erfolgen.Ihr Ziel kann die Gewinnmaximierung sein (handeln nach dem
erwerbswirtschaftlichen Prinzip), oder sie handeln nach dem
gemeinwirtschaftlichen Prinzip (z.B. Kostendeckung), d.h., der Nutzen der
Allgemeinheit steht im Vordergrund. Eine Sonderstellung nehmen die
Genossenschaften ein, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitgliedern
fördern wollen.
2.2Aufgaben
der Kreditinstitute in der Wirtschaft.
Kreditinstitute sind Dienstleistungsbetriebe, die in
der Volkswirtschaft bestimmte Aufgaben übernommen haben. Da die
Kreditinstitute im „Geldstrom" der Wirtschaft stehen, sind alle ihre
Aufgaben eng mit dem Geld verknüpft.
Zahlungsverkehr. Dem Güterstrom in der
Wirtschaft folgt ein entsprechender Strom von Zahlungen. Die Warenlieferungen
und Leistungen der Wirtschaftsbetriebe müssen von den Empfängern
bezahlt werden. Die Kreditinstitute ermöglichen durch ihre Einrichtungen
den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Barzahlungsverkehr übernehmen die
Banken einen Teil der Kassenhaltung für ihre Kunden. Alle freien
Geldbeträge können diese bei der Bank einzahlen, wo sie sicher und zinsbringend aufbewahrt und bei Bedarf abgehoben
werden können. Für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen bei
den Kreditinstituten besondere Abteilungen, deren Erfahrungen der Bankkunde
nutzen kann. Über Korrespondenzbanken im Ausland können auch
ausländische Zahlungsempfänger erreicht werden.
Sammlung von Einlagen. Arbeitsteilung und Massenproduktion
der modernen Wirtschaft bringen für die Kreditinstitute besondere Aufgaben
mit sich. Sie müssen den großen Kapitalbedarf (Kapital = Mittel für den
Kauf von Maschinen, Einrichtungen, Werkzeugen usw.) der Wirtschaft decken
helfen. Deshalb sammeln die Banken freie Gelder von Privatleuten und
Wirtschaftsunternehmen und übernehmen sie als Einlagen. Der Einleger wird
zum Darlehensgeber, zum Gläubiger des Kreditinstituts.
Kreditgewährung. Die Kreditinstitute
müssen ihren Einlegern Zinsen zahlen, sie müssen aber auch die Kosten
ihres Geschäftsbetriebes decken, und sie wollen in der Regel auch Gewinn
erzielen. Das zwingt sie dazu, die hereingenommenen Einlagen auszuleihen. Sie
gewähren Kredite an die Wirtschaft und erfüllen damit eine bedeutende
volkswirtschaftliche Aufgabe. Sie leiten die Kredite an die Stellen der
Wirtschaft, an denen sie am nötigsten gebraucht werden. Der Kreditnehmer
kann mit ihrer Hilfe mehr Waren einkaufen, neue Maschinen anschaffen und mehr
Güter auf den Markt bringen.Bei der Geldannahme und -abgabe erfüllen
die Kreditinstitute drei Funktionen:
• Ballungsfunktion- Sammlung von
kleinen und großen Einlagen.Ausgabe auch in Form von großen
Krediten.
• Vertrauensfunktion- Das
Vertrauen der Geldgeber in die Kreditinstitute ist Voraussetzung für die
Wahrnehmung der Ballungsfunktion.
• Fristenverlängerungsfunktion-Rückzahlungsfristen
von Einlagen und Krediten stimmen häufig nicht überein, weil
Kreditinstitute Kredite länger ausleihen, als die Einlagedauer
beträgt.
Wertpapierverkehr. Die moderne Wirtschaft hat spezielle Formen der
Kapitalbeschaffung entwickelt. Die Großunternehmen der Industrie
benötigen z.B. große Kapitalien. Man
versucht deshalb, durch Ausgabe von Wertpapieren eine Vielzahl von
Kapitalgebern heranzuziehen. Bei der Neuausgabe
(Emission) von Wertpapieren, beim Handel von im Umlauf befindlichen
Wertpapieren und bei ihrer Aufbewahrung und Verwaltung werden die
Kreditinstitute eingeschaltet.
2.3 Arten der Kreditinstitute
Großbanken
Zu
den Großbanken gehören die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG
und die Commerzbank AG. Sie werden auch als Filialinstitute bezeichnet, da sie
innerhalb des Bundesgebietes ein weitverzweigtes Netz von Filialen unterhalten.
Die
Großbanken werden, wie schon aus der Firmierung
hervorgeht, in der Rechtsform derAktiengesellschaft
betrieben. Sie entwickelten sich mit der zunehmenden Industrialisierung und dem
einhergehenden Anwachsen des Kapitalbedarfs aus einer Vielzahl kleiner Banken.
Die Rechtsform der AG ermöglicht es ihnen, durch Ausgabe von Aktien die
für den Umfang der Geschäfte und die zur Deckung des Kapitalbedarfs
der Großwirtschaft erforderlichen Mittel zu beschaffen. Sie betreiben
alle Bankgeschäfte.
Privatbankierfirmen
Zu den Privatbankiers rechnen alle
Kreditinstitute, die von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften
geführtwerden. Sie betreiben alle Bankgeschäfte. Oftmals liegt der
Schwerpunkt auf besonderen Geschäften, z.B. im Außenhandel, im
Wertpapiergeschäft, in der Vermögensverwaltung oder in der
Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.
Sparkassen
Grundlage der Geschäftstätigkeit der
Sparkassen sind die Sparkassengesetze der Bundesländer und die
Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen). Im Vordergrund steht nach wie
vor die Förderung und Pflege des Sparens (Sparerziehung,
Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der Kreditgewährung
sollen die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft besondere
Berücksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von
Krediten an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwächere
Bevölkerungskreise.
Im übrigen werden alle Bankgeschäfte
betrieben, die die Satzungen zulassen. Nicht in der Satzung aufgeführte
Geschäfte sind untersagt. Besondere Anlagevorschriften tragen dem Gedanken
der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene Beteiligungen sind untersagt oder nur
begrenzt gestattet).
Gepflegt wird auch der Realkredit, ein
langfristiger Darlehenskredit, der durch Pfandrechte an Grundstücken
gesichert ist, und der Kommunalkredit. Sparkassen sind
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),
Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre
Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Förderung des
Spargedankens. Die Träger -
die Kommunen - gewährleisten mit
ihrer Haftung (Gewährträgerhaftung) die sichere Anlage von
Spargeldern.
Genossenschaftsbanken
Die
Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen
der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft
ihrer Mitglieder zu fördern. Sie treten gewöhnlich unter dem Namen
„Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar-
und Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist
die der eingetragenen Genossenschaft (eG).
Realkreditinstitute
Realkreditinstitute
werden als private (in der Form einer Aktiengesellschaft) oder als
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute betrieben.
Ihre
Geschäftstätigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschäft
festgelegt. Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen
gewährt. Die Mittel zur Kreditgewährung beschaffen sich die
Realkreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder
Kommunalobligationen. Sie dürfen darüber hinaus weitere risikolose
Geschäfte abschließen. Ausgenommen von
der Beschränkung auf das langfristige Kreditgeschäft sind lediglich
einige gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits
bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschäft erlaubt.
Zentralkreditinstitute
Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der öffentlich-rechtlichen
Sparkassen.
In
der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit 16 von ihnen abhängigen
„Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.
Das
Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank,
Frankfurt am Main.
Die
Girozentralen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen der
Aufsicht des Staates.
Genossenschaftliche Zentralbanken. Als Spitzeninstitute
der Genossenschaftsbanken füngieren die
genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie werden in der Rechtsform der AG
betrieben (Ausnahme; Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG).
Ihre
Aufgaben sind u.a.;
•.Geldausgleich zwischen den
angeschlossenen Genossenschaftsbanken, •.Kreditgewährung an die
Mitglieder,
•.Vermittlung im
bargeldlosen Zahlungsverkehr,
• Durchführung von
Dienstleistungsgeschäften im Effekten- u. Außenhandelsverkehr,
• Mindestreservehaltung
für einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.
Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs
ist die Deutsche Genossenschaftsbank
Sonstige Kreditinstitute
DieTeilzahlungsbanken sind private
Kreditinstitute. Sie widmen sich in erster Linie dem Konsumentenkredit.
Die Kapitalanlagegesellschaften
(Investmentgesellschaften) können als GmbH oder AG geführtwerden. In
Deutschland ist ausschließlich die Form der GmbH üblich. Sie bieten
durch Ausgabe von Investment-Anteilen die Möglichkeit, auch kleinere
Sparbeträge in Form von Wertpapieren anzulegen.
Daneben
gibt es noch eine Vielzahl anderer Banken ,die z.B. als Hausbanken eines
bestimmten Wirtschaftsunternehmens (Grundig Bank GmbH) arbeiten oder bestimmten
Bevölkerungsgruppen (Beamtenbank) dienen. Zu erwähnen sind auch jene
Kreditinstitute, die sich spezielle Aufgaben gestellt haben:
• Industriekreditbank
AG
(Düsseldorf). Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit mittel- und langfristigen Investitionskrediten.
• Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (Frankfurt).
Durchführung mittel- und langfristiger Exportfinanzierungen.
• Privatdiskont
AG
(Frankfurt). An- und Verkauf von Privatdiskonten (Bankakzepte, die der
Finanzierung von Import-, Export- und
Transitgeschäften dienen).
• Kreditanstalt
für Wiederaufbau (Frankfurt). Bereitstellung von
mittel- und langfristigen Investitionskrediten (ursprünglich) für den
Wiederaufbau der Wirtschaft, für den Export und für Kredite im Rahmen
der Entwicklungshilfe.
• Die Deutsche Ausglelchsbank (Bonn) ist ein staatliches Förderinstitut (Anstalt des öffentlichen
Rechts). Die Bank finanziert Maßnahmen des Bundes: l. im wirtschaftsfördernden Bereich, insbesondere
für den gewerblichen Mittelstand und die Freien Berufe (u.a. Existenzgründungsförderung), 2. im sozialen Bereich, 3. im Bereich des Umweltschutzes
(u.a. Abfallwirtschaftsprogramm), 4. zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung
der durch den zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie
heimatloser Ausländer und ausländischer Flüchtlinge; die Bank
wird ferner tätig im Rahmen des Lastenausgleichs.
• Dentscher Kassenverein AG, Frankfurt. Durchführung der Sammelverwahrung von Wertpapieren und des
Effektengiroverkehrs (WSB - Wertpapiersammeibank). Kunden sind lediglich Kreditinstitute.
Niederlassungen des Deutschen Kassenvereins sind in München, Berlin,
Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf.
• Dentsche
Bau- und Bodenbank AG (Frankfurt). Weiterleitung öffentlicher Mittel an
die Bauwirtschaft.
• Deutsche
Verkehrs-Kredit-Bank AG (Frankfurt). Hausbank der
Bundesbahn (Frachtenstundung).
3 Das Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG)
kann man als das „Grundgesetz" des Kreditwesens bezeichnen (Gesetz
über das Kreditwesen vom 10.
Juli 1961).
3.1 Die grundsätzlichen Ziele
des KWG sind:
• Erhaltung der
Funktionsfähigkeit und der allgemeinen Ordnung des deutschen Kreditwesens,
• Schutz der Gläubiger von
Kreditinstituten vor Vermögensverlusten.
Die
Bezeichnungen „Bank", „Bankier", „Volksbank", „Sparkasse"
dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in eine Firma aufgenommen oder
als Zusatz zu einer Firma verwendet werden. Sie sind den Kreditinstituten
vorbehalten, die von der Bankenaufsicht die Erlaubnis zur
Geschäftsführung besitzen. Die Bezeichnung „Volksbank"
dürfen nur Kreditinstitute neu aufnehmen, die die Rechtsform
einereingetragenen Genossenschaft (eG) haben und
einem Prüfungsverband angehören. Dasselbe
gilt für den Namen „Spar- und Darlehenskasse". .Sparkasse" dürfen sich nur die
öffentlich-rechtlichen Sparkassen nennen.
Die
Bezeichnung „Kapitalanlagegesellschaft" oder
„Investmentgesellschaft" oder eine Bezeichnung, in der das Wort
„Kapitalanlage" oder .Investment" oder
„Investor" oder „Invest" allein oder in
Zusammensetzung mit anderen Worten vorkommt, dürfen in der Firma, als
Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszweckes oder zu
Werbezwecken nur von Kapitalanlagegesellschaften und von ausländischen
Investmentgesellschaften geführt werden (InvestmentG).
3.2 Kreditinstitute nach dem KWG sind: „Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn
der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischerweise
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert."
Bankgeschäfte
sind:
1. Einlagengeschäft.
Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen
vergütet werden.
2. Kreditgeschäft. Gewährung von
Gelddarlehen und Akzeptkrediten (u.a.).
3. Diskontgeschäft.
Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
4. Effektengeschäft.
Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere. 5. Depotgeschäft. Verwahrung
und Verwaltung von Wertpapieren für andere.
6. Investmentgeschäft.
Geschäfte der Kapitalanlagegesellschaften (Ausgabe von Investmentanteilen
und Anlage des Gegenwertes in Wertpapieren),
7. Das Darlehenserwerbsgeschäft.
Das Eingehen der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu
erwerben (z.B. Revolving-Schuldschein-Darlehen,
Pensionsgeschäft).
8. Garantiegeschäft.
Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen
Gewährleistungen für andere.
9. Girogeschäft.
Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des
Abrechnungsverkehrs.
3.3 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin übt die Bankenaufsicht aus. Es kann
gegen Mißstände im Kreditwesen vorgehen.
Solche
Mißstände sind Vorgänge, die:
• die Sicherheit der den Banken
anvertrauten Vermögenswerte gefährden können;
• die ordnungsgemäße Durchführung der
Bankgeschäfte beeinträchtigen;
• erhebliche Nachteile für
die Gesamtwirtschaft herbeiführen können.
Das
Bundesaufsichtsamt stellt ferner die Grundsätze für die
Liquidität und das Eigenkapital der Banken auf und ist der Empfänger
der - den Banken
vorgeschriebenen - Anzeigen und Meldungen.
Die Bundesbank ist in starkem Maße in
die Bankenaufsicht eingeschaltet (Empfang von Meldungen: Großkredite,
Millionenkredite usw.). Sie unterrichtet das Bundesaufsichtsamt bei
bedenklichen Feststellungen und veranlaßt es zum Eingreifen.
Zur
Gründung einer Bank ist die schriftliche Genehmigung des
Bundesaufsichtsamts notwendig. Die „Zulassung zum Geschäftsbetrieb"
kann nur versagt werden, wenn
• ausreichendes haftendes
Eigenkapital fehlt;
• persönliche
Unzuverlässigkeit des Antragstellers gegeben ist;
• Inhaber oder
Geschäftsleiter nicht die fachliche Eignung besitzen;
• ein Kreditinstitut nur durch
einen Geschäftsführer allein verantwortlich geführt werden soll
(Vieraugenprinzip).
Das
Bundesaufsichtsamt kann die Abberufung eines Geschäftsleiters verlangen,
wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig
gegen die Bestimmungen des KWG verstoßen hat und trotz Verwarnung dieses
Verhalten fortsetzt. Die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften kann
vom Bundesaufsichtsamt zurückgenommen werden.
Jetzt ware es auch wünschenswert zu betrachten wie
diese Prinzipien in der Praxis gelten.
4.Sparkasse Worms.
Die Sparkasse Worms ist eine
gemeinnützliche, mündelsichere, rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts. Für ihre Verbindlichkeiten haftet der
“Zweckverband Sparkasse Worms”. Mitglieder des Länder
übergreifenden Zweckverbandes sind die Stadt Worms, der
Landkreis Alzey-Worms sowie der “Sparkassen-Zweckverband Mittelzentrum Ried”,
gebildet von den südhessischen Kommunen Lampertheim, Bürstadt, Biblis
und Groß-Rohrheim.
Die Sparkasse Worms ist durch
den Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz Mitglied des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes e.V.
4.1 Geschäftsentwicklung
Nach
der weltweiten Schwäche im Winterhalbjahr 1998/1999 gewann die Konjunktur in Deutschland seit Sommer 1999 merklich an Schwung. Für
den konjunkturellen Auftrieb sorgten in erster Linie die wieder anziehenden
Exporte.
Die
Binnennachfrage erwies sich über das ganze Jahr hinweg stabil. Dies gilt
sowohl für den privaten Verbrauch als auch für die
Investitionstätigkeit der Unternehmen. Alles in allem fiel das
Wirtschaftswachstum trotz der spürbaren Erholung im Jahresverlauf im
Jahresdurchschnitt in Deutschland mit 1,4% des Bruttoinlandsprodukts deutlich niedriger aus als im
Jahr zuvor (+
2,2%).
Infolge
der konjunkturellen Schwäche im ersten Halbjahr verbesserte sich die Lage
am Arbeitsmarkt mit
4,1
Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt (10,5%) nicht merklich.
Die
Einkommen der privaten Haushalte erhöhten sich durch die Senkung des
Eingangssteuersatzes, die Erhöhung des Grundfreibetrages und die Anhebung
des Kindergeldes. Gleichzeitig schmälern seit dem Frühjahrsteigende
Energiepreise und die Ökosteuer die Realeinkommen der Verbraucher.
Вie Europäische
Zentralbank nahm im April 1999
den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 3% auf 2,5% zurück, revidierte diesen
Schritt allerdings im November.
4.2 Passivgeschäft
Im
Berichtsjahr 1999 konnte mit einer
Zunahme der Gesamteinlagen um 75,3
Mio. DM auf 2.693,3 Mio. DM ein positives
Ergebnis erzielt werden. Die Spareinlagen stiegen um 68,1 Mio. DM auf 1.547,4 Mio. DM. Hier waren aufgrund
der für Kunden lukrativen Konditionen Geldmarktkonto und das Zuwachssparen
besonders gefragt.
Bei
den befristeten Einlagen war ebenfalls ein leichter Rückgang
festzustellen. Die Bestände reduzierten sich um 9,6 Mio. DM auf 131,4 Mio. DM.
Umso
stärker stiegen die Sichteinlagen im vergangenen Jahr an. Ein Plus von 37,0 Mio. DM auf 478,7 Mio. DM war u.a. auf die Guthabenverzinsung
auf den Girokonten mit Paketpreismodellen, insbesondere auf den
Giro-Goldkonten, zurückzuführen.
Aktivgeschäft
Das Kreditgeschäft wuchs in 1999 kräftig. Sowohl im
privaten wie im gewerblichen Bereich war eine rege Kreditnachfrage zu verzeichnen.
Das Kreditvolumen stieg um 92,0
Mio. DM auf 1
.979,7 Mio.
DM.
Die
langfristigen Kredite wuchsen, nicht zuletzt wegen des niedrigen Zinsniveaus,
um 73,3 Mio. DM (+ 4,8%) auf 1 .589,4 Mio. DM.
Die
kurz- und mittelfristigen Kredite stiegen um 4,2 Mio. DM auf 319,7 Mio. DM, die Wechselkredite um 3,5 Mio. DM auf 19,9 Mio. DM.
Die
Bürgschaften und Gewährleistungen für unsere Kunden
erhöhten sich im Berichtsjahr um 11,4 Mio. DM auf 49,8 Mio. DM.
4.3 Dienstleistungsgeschäft/
Kundenservice
Wertpapiergeschäft
Ein neues Rekordergebnis - im Umsatz wie beim Ertrag - erzielte die Sparkasse im
Wertpapiergeschäft.
Ausgehend von dem 98er Rekordergebnis wurde der
Gesamtumsatz im Wertpapiergeschäft um weitere 21 Mio. DM auf 340 Mio. DM ausgeweitet.
Während der Umsatz im Aktienhandel mit 186 Mio. DM aufgrund der von Februar bis August
seitwärts gerichteten Börsen- und Kursentwicklung nicht ganz das
Vorjahresergebnis erreichte, stieg der Umsatz bei den Investmentfonds um 23 Mio. DM (+ 30 %) auf 100 Mio. DM. Die gute Performance
in den letzten Jahren sowie das kundengerechte Produktangebot der
Sparkassen-Investmentgesellschaft „Deka" lassen diese Anlageform bei den
Kunden immer beliebter werden.
Die Umsätze mit festverzinslichen Wertpapieren
stiegen von 48 Mio. DM auf 54 Mio. DM. Die Nettoersparnis im
Wertpapiergeschäft als Differenz zwischen Käufen und Verkäufen
wuchs 1999 noch deutlicher als im
Vorjahr.
Auslandsgeschäft
Im Auslandszahlungsverkehr erhöhten sich die
Zahlungen ins Ausland betrags- sowie stückzahlmäßig.
Schwerpunkt waren insbesondere Zahlungen innerhalb Europas. Aufgrund der
elektronischen Zahlungssysteme und einer kostengünstigeren
Durchführung von Auslandsgutschriften per Überweisung ist eine
Verlagerung von Scheckzahlungen auf Überweisungen feststellbar. Die 1999 eingeführten „Bedingungen
für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der
Europäischen Union und der EWR-Staaten" mit entsprechenden
Erstattungsregelungen, falls Auslandszahlungen nicht innerhalb bestimmter
Fristen beim Begünstigten eingehen, führten zu einer deutlichen
Verbesserung für den Auftraggeber wie für den Empfänger.
Beim
Import erhöhte sich im Dokumentengeschäft die Abwicklung über
Dokumentenakkreditive, während beim Export die Abwicklung über
Dokumenteninkassi bevorzugt wurde.
Immobilienvermittlung
Die
Vermittlung von Häusern und Eigentumswohnungen konnte trotz schwieriger
Marktverhältnisse 1999 leicht gesteigert werden, wobei der Schwerpunkt bei
den Einfamilienhäusern lag.
Die
weiterhin auf relativ hohem Niveau liegenden Grundstückspreise setzten
trotz niedriger Bauzinsen einer deutlicheren Ausweitung des
Immobilienvermittlungsgeschäfts Grenzen.
KontoService
Über 140.000 Sparkonten und über 60000 Girokonten führte
die Sparkasse im Jahr 1999
für ihre Kunden. Weiterhin wachsender Beliebtheit erfreute sich die
Kontoführung im
24
Stunden-Service per PC, Internet und Telefon.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im
Berichtsjahr jederzeit gegeben. Aufgrund der guten Finanzlage konnte man auch 1999 alle vertretbaren
Kreditwünsche der Kunden aus eigenen Mitteln erfüllen. Der gestiegene
Provisionsüberschuss sowie ein niedrigerer Aufwand waren maßgebend
dafür, dass sich die Ertragslage 1999 noch befriedigend entwickelte. Der ausgewiesene
Jahresüberschuss von 4,7
Mio. DM ermöglichte eine angemessene Stärkung des Eigenkapitals. So
beträgt die Sicherheitsrücklage der Sparkasse nach der
Vorwegzuführung
(4,5 Mio.
DM) rund 131,3 Mio. DM.
Alle
Vermögenswerte wurden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet.
Rückstellungen sowie Wertberichtigungen wurden in ausreichender Höhe
gebildet. Weiterhin ist der gesamte Wertpapierbestand wie Umlaufvermögen
nach dem Niederstwertprinzip bewertet.
Ausblick
Für das Jahr 2002 wird eine positive Konjunkturentwicklung erwartet.
Ausgehend von einer anhaltend hohen wirtschaftlichen Dynamik in den USA sowie
der raschen Erholung in den ostasiatischen Schwellenländern werden auch im
Euroraum die expansiven Kräfte dank einer zunehmenden Binnennachfrage
immer mehr die Oberhand gewinnen.
Die konjunkturellen Auftriebstendenzen in
Deutschland werden deutlicher. Auch die wirtschaftspolitisch gesetzten Akzente
unterstützen diese Entwicklungen. Experten rechnen mit einem Wirtschaftswachstum
von 2,7%. Die Inflationsgefahr
wird generell gering eingeschätzt. Gefahren für die
grundsätzlich positiven Aussichten liegen in den hohen Aktienbewertungen
besonders in den USA. Ein markanter Kurseinbruch könnte erhebliche
negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auch in Europa
nach sich ziehen. Moderate Lohnsteigerungen in den Tarifverhandlungen bilden
die Basis, die ersten Besserungstendenzen am Arbeitsmarkt nachhaltig zu
unterstützen.
Literaturverzeichnis:
1. ISBN
3-8120-0130-6
Kasten/Bergmann/Richard/Mühlmeyer
Betriebslehre der
Banken und Sparkassen
Merkur Verlag Rinteln
Hutkap GmbH 1991 Seiten:13-33;
2. ISBN 3-8120-0182-9
Käseborn/Siekerkötter/Fehn
Allgemeine
Wirtschaftslehre
Merkur Verlag Rinteln
Hutkap GmbH 1991 Seiten:71-78;
3.
Geschäftsbericht Der Sparkasse Worms 1999
Seiten: 3,9,12-21,33;
4. Der Spiegel
Nr.3/17.1.2000
Seiten:91;
5. Der Spiegel
Nr.12/20.3.2000
Seiten: 107;
6.Der Spiegel
Nr.10/6.3.2000
Seiten:101;
7. Marktlexikon
Goethe Institut Ausgabe 10
von Prof.Dr.Dietmar
Krafft
8. ISBN
3-411-055-04-9
Duden Deutsches
Universalwörterbuch
Dudenverlag
Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich
9. 33 Б 71
Немецко-русский экономический словарь
И.С.Блях (45000терминов) .Под ред. Куколева
10. Большой русско-немецкий экономический
словарь
(66000 терминов) Г.Мехель
Берлин.:Виршафт-Москва.: Русский язык