Zivilprozes in der BRD
Zivilprozeß in der BRD
Den verschiedenen Gebieten des
materiellen Rechts (z.B. bürgerliches Recht, Strafrecht, Verwaltungsrecht,
Steuerrecht) sind entsprechende Gebiete des Verfahrensrechts zugeordnet. Zum
bürgerlichen Recht gehört als Verfahrensrecht das
Zivilprozeßrecht.
Die Gerichte, vor denen Prozesse
in bürgerlichen Streitigkeiten stattfinden, werden als „ordentliche Gerichte"
bezeichnet. Sie sind zugleich auch für Straftaten zuständig. Zu den
ordentlichen Gerichten gehören Amts-, Land-, Oberlandesgerichte und der
Bundesgerichtshof.
Jedes Gericht ist für die
Rechtsstreitigkeiten in einem bestimmten Bezirk zuständig, dessen Grenzen
meist (aber nicht notwendig) mit den Grenzen der Gebietskörperschaften
zusammenfallen. Amtsgerichte gibt es in allen kreisfreien Städten und in
den meisten mittelgroßen kreisangehörigen Städten. In einem
Regierungsbezirk findet man 1-2 Landgerichte (in Ballungsgebieten mehr, so z.B.
in Düsseldorf 6 Landgerichte). Jedes Land hat je nach Größe 1-3
Oberlandesgerichte (Nordrhein-Westfalen: Köln, Düsseldorf, Hamm).
Oberstes Gericht in Zivilsachen ist das Bundesgericht in Karlsruhe. Prozesse
beginnen immer beim Amts- oder Landgericht (in 1. Instanz).
Die Zuständiekeit des
Gerichts richtet sich in der Regel nach dem Streitwert (Höhe der
eingeklagten Summe). Das Amtsgericht ist zuständig bei einem Streitwert
bis 3 000,- DM, außerdem immer in Mietstreitigkeiten und in anderen
Fällen.
Список литературы
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